KfW Solarförderung 442 – Paket aus Ladestationen, PV-Anlage und Speicher (Update: Förderung ausgeschöpft)

Update: Bereits knapp 24 Stunden nach Öffnung des Antragsportals, wurde die vorläufige Fördersumme von 300 Mio. € bereits ausgeschöpft. Es ist keine Antragsstellung mehr möglich. Ob im Jahr 2024 die restlichen, ehemals geplanten 200 Mio. € verfügbar werden, steht insbesondere mit Blick auf den aktuellen Bundeshaushalt noch nicht fest.

Ab dem 26.09.2023 ist ein Antrag für die Förderung einer Komplettlösung von Solaranlage, Speicher und Ladestation möglich. Dabei können Sie einen Zuschuss bis zu 10.200€ erhalten, wenn Sie eine Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zusammmen neu anschaffen. Voraussetzung ist weiterhin der Besitz/Leasing eines Elektroautos. Die Förderung gilt nur für Eigentümer/innen von selbst genutzten, bestehenden Wohngebäuden.

Kann ich von der Förderung profitieren?

Hier unsere Schnellcheck, der drei wichtigsten Voraussetzungen.
(weitere Voraussetzungen können gelten):

1

Elektroauto
Sie besitzen ein Elektroauto (Besitz oder Leasing) oder haben bereits eines bestellt.

2

Solaranlage
Sie möchten sich eine Solaranlage, Speicher und Ladestation anschaffen.
[Gilt nur für Anschaffungen nach Antragsstellung, kein Bestand.]

3

Wohngebäude
Ihr selbst genutztes Wohneigentum besteht bereits und Sie wohnen darin.

Treffen alle 3 Hauptvoraussetzungen auf Sie zu?

Dann ist die Förderung unter ggf. weiteren Voraussetzungen für Sie möglich.

Informieren Sie sich zu allen Informationen und Voraussetzungen auf der Seite der KfW, über die Sie dann VOR Kauf der Komponenten ab 26.09.2023 den Antrag selbst stellen.

Weitere Informationen zur Förderung 442

Anbei finden Sie weitere Informationen zur KfW Förderung für Solaranlage, Ladestationen und Speicher.

Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  •  der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  •  der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  •  der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  •  der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  •  ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.

Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten.

SCHRITT 1 – Zuschuss beantragen

Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photo­voltaik­anlage und Ihren Solar­strom­speicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kunden­portal der KfW.

SCHRITT 2 – Umsetzung

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Lade­station, die Photo­voltaik­anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.

SCHRITT 3 – Nachweise und Zuschuss

Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check.

Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vor­haben durch­geführt haben:

  • Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Lade­station, zur Photo­voltaik­anlage und zum Solar­strom­speicher.
  • Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.
  • Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.
  • Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zu­lassung oder den Leasing­vertrag des Elektro­autos).

Nachdem Ihre Angaben geprüft wurden, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Ein Rechenbeispiel für die Anschaffung einer geförderten Komplettanlage:

  1. Ladestation: 600 €
  2. Solaranlage mit 8 kWp: 4.800 € (8x 600 €)
  3. Speicher mit 10 kW: 2.500 € (10x 250 €)
    = Summe des Zuschusses: 7.900 €

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Dann lassen Sie uns miteinander sprechen.

Herr Kraus und sein Team, freuen sich auf Ihre Anfrage.

Ihr Ansprechpartner

Frank Kraus
Photovoltaik und IT

Telefon: 03741 28 974 241
E-Mail: pv@hifiboehm.de